Staat und Kirche MIZ 3/20

Sterbehilfe in Deutschland – 
wie geht es weiter?

Dieter Birnbacher

Häufiger als in anderen Ländern schaukeln sich bioethische Debat­ten in Deutschland ins Kulturkämpferische auf. Das gilt auch für 
die gegenwärtigen Diskussionen um das Ob, Wann und Wie einer 
Gesetzgebung zum assistierten Suizid nach dem Urteil des Bundes­verfassungsgerichts vom Februar. Mit diesem historischen Urteil ist der Spielraum für die alten Kämpfe zwischen (vor allem christ
lichen) Konservativen und Liberalisierern zwar erheblich zusam­mengeschrumpft. Das grundsätzliche Recht des einzelnen auf ein 
selbstbestimmtes Sterben wird kaum noch bestritten. Aber die Kämpfe um die dabei zu beachtenden Verfahrensregeln und Sorg­faltskriterien dauern an. Immerhin können diese so restriktiv ge­fasst werden, dass von der zugestandenen Freiheit in der Praxis nicht mehr allzu viel übrigbleibt.

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Ende Februar 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den „Sterbehilfe-Verhinderungs-
Paragraphen“ 217 StGB, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche MIZ 1/20

Umwertung der Werte
Das Urteil zum „Sterbehilfe-Verhinderungs-Paragraphen“ 
217 StGB markiert einen historischen Einschnitt

Gerhard Rampp

Dass der im November 2015 verabschiedete § 217 StGB in dieser Form keinen Bestand haben würde, erwarteten bereits nach der Anhörung im April 2019 nahezu alle Beobachter. Damals konnten sechs der Kläger (zumeist Sterbehelfer und Vertreter von Patienten) sowie die Vertreter von Bundesregierung und Bundestag ihre Positionen darlegen. Symptomatisch für den Verlauf waren die Zwischenfragen des Gerichts, das sich bestens vorbereitet hatte. Auf den Hinweis des Gesundheitsministeriums, dass die Zahl der Suizidwilligen „besorgniserregend“ angestiegen sei, fragte ein Richter, ob dies nicht vielleicht darauf zurückzuführen sei, dass mehr Menschen als früher von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machten. Darauf war der Ministerialvertreter so perplex, dass ihm keine Antwort mehr einfiel.

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Prisma MIZ 1/19

Neue Rechte, alte Zwänge

Alia Ahmad

„Hier in Deutschland sind Frauenrechte Realität und nicht wie bei uns bloß hohle Phrasen.“ Das sagt sie, ganz selbstbewusst, nachdem sie erfahren hat, dass ich im Bereich der Frauen- und Kinderrechte arbeite. Wir sitzen im Zug, eine Gruppe syrischer Frauen, die sich zufällig gebildet hat. Ich stimme der jungen Frau zu und die Sozialwissenschaftlerin in mir ist sofort interessiert. „Welche neuen Rechte hast du als Frau dazugewonnen und wie wird dein Leben dadurch positiv beeinflusst?“ Ihre Antwort schockiert mich: „Gar keine …

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Staat und Kirche MIZ 1/18

Abmeldung vom Religionsunterricht wird bestraft
Wie ein Düsseldorfer Berufskolleg angehende Tierpfleger schikaniert

Rainer Ponitka

Schon letztes Jahr wurde über Unzumutbarkeiten für die Schülerinnen und Schüler der Düsseldorfer Elly-Heuss-Knapp Schule, wenn sich diese vom Religionsunterricht (RU) befreien wollten, berichtet (MIZ 3/17). Sie sollten einen Antrag auf Befreiung vom RU stellen, diesen dann beim Religionslehrer in einer Art Gewissensprüfung begründen und erhielten als Bestrafung für ihr Desinteresse an Religion zusätzlichen Sportunterricht, der böswillig in die Nachmittagsstunden am Freitag gelegt wurde. Da Auszubildende aus ganz Nordrhein-Westfalen die Düsseldorfer Schule besuchen, sollten diese bewusst in den Berufsverkehr des Freitagabends gezwungen werden.

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Prisma MIZ 4/12

Suizidhilfe – eine Herausforderung

Erwin Kress

Suizidhilfe als Herausforderung ist der Titel eines Buches, das Gita Neumann, tätig im Bereich Lebens- und Krisenhilfe des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD), vor kurzem herausgegeben hat und dessen erste Auflage bereits nahezu vergriffen ist.1 Wer ist herausgefordert? Nun, ganz deutlich gilt dies für die Kirchen, wenn es um Fragen des Suizids und einer möglichen Beihilfe dazu geht. Was die Kirchenoberen massiv stört, ist die vorgebliche Missachtung des Lebens als „Gottesgeschenk“ bzw. der „Gottesebenbildlichkeit“, wenn ein Mensch freiwillig seinem Leben ein Ende setzt. Gläubigen kann man dies zu verwehren versuchen, allerdings kann man dies in einem säkularen Staat nicht per Gesetze verbieten.

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Schwerpunktthema MIZ 3/12

„Nachgiebigkeit gegenüber den Religionslobbyisten“
Interview mit Rolf Herzberg über rechtliche Aspekte 
der Beschneidung

Rolf Herzberg

Sehr schnell nach der öffentlichen Debatte über das Urteil des Kölner Landgerichts hat der Bundestag einen Entschluss gefasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschneidung neu
 festzusetzen. Mittlerweile liegt der Referentenentwurf aus dem
 Bundesjustizministerium vor. MIZ sprach mit dem Rechtswissen­schaftler Rolf Herzberg darüber, wie dieser aus einem juristischen Blickwinkel zu bewerten sei.

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