Prisma | Veröffentlicht in MIZ 1/26 | Geschrieben von Matthias Pöhl

Vom „großen Plan Gottes“ zur Kindeswohlgefährdung?

Der umstrittene evangelikale Verein Mission Freedom e.V. hat 2024 eine vollstationäre Jugendeinrichtung für minderjährige Betroffene von sexuellem Missbrauch im bayerischen Allgäu eröffnet. Der Ort dürfte dabei nicht zufällig gewählt worden sein. Denn öffentliche Stellen in Hamburg, dem Sitz des Vereins, distanzierten sich schon 2013 und erklärten, man arbeite mit dem Verein wegen dessen spezifisch-missionarischer Ausrichtung und unprofessioneller Arbeitsweise nicht zusammen.1

Bereits damals stellte sich die Frage, ob mit der Erteilung der Betriebserlaubnis sehenden Auges schwerst missbrauchte Minderjährige in die Obhut einer Organisation gegeben werden, bei der erhebliche Zweifel an der Gewährleistung des Kindeswohls bestanden. Das seinerzeitige Fazit, dass für einen öffentlich wahrgenommenen Skandal alleine „aussagewillige geschädigte Opfer“ fehlten, wirkt heute bedrückend aktuell.

Denn inzwischen gibt es öffentlich bekannt gewordene Erkenntnisse von Behörden und Gerichten, die genau dies zumindest nahelegen – dass Schutzbedürftige in einer Einrichtung für traumatisierte Kinder möglicherweise selbst Schaden genommen haben könnten: Alle sechs Kinder im Alter zwischen fünf und elf Jahren wurden durch das Jugendamt aus der Einrichtung in Obhut genommen. Gegen die pädagogische Leitung besteht ein gerichtlich bestätigtes Tätigkeitsverbot. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Misshandlung Schutzbefohlener. Die Heimaufsicht beabsichtigt den Widerruf der Betriebs­erlaubnis. So der Stand zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Artikels.2
Als Grund für ihr Vorgehen nannten die Behörden zunächst „kindeswohlgefährdende Erziehungsmethoden“ und einen problematischen Umgang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen. Ein Zusammenhang mit der weltanschaulichen Ausrichtung des Trägers bestehe nicht.

Was laut Gericht geschehen sein soll

Näheren Aufschluss darüber, was sich in der Einrichtung zugetragen haben soll, gibt nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg. An dieses wandte sich der Einrichtungsträger, um in einem Eilverfahren gegen den sofortigen Vollzug des Tätigkeitsverbots gegen die Heimleitung vorzugehen.

Laut der Gerichtsentscheidung sollen Kinder teils gegen ihren Willen eingesperrt, festgehalten und – auch unter Anwendung des schmerzhaften Polizeigriffs – zu Boden gedrückt worden sein. Sie hätten sich Waschlappen in den Mund stopfen müssen, um nicht laut zu summen. Sie seien in die Dusche gezerrt worden. Ein Kind habe einen BH mit zwei Melonen darin tragen müssen, ein anderes Kind habe mit vollurinierter Kleidung seinen Arbeitsdienst verrichten müssen. Einem Kind sei Chilipaste auf die Lippen geschmiert worden. Das Gericht spricht von teils „stigmatisierenden“, „demütigenden“ und „gesundheitsschädlichen“ Behand­lungen.
Laut Süddeutscher Zeitung habe der Verein die Vorwürfe teils pauschal bestritten, teils entgegnet, es handele sich um sogenannte „Skills“ zur traumapädagogischen Stabilisierung, die mit den Kindern erarbeitet worden seien.3 Das Gericht überzeugte diese Argumentation nicht. Die sofortige Vollziehbarkeit des Tätigkeitsverbots wurde bestätigt. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig.
Strafrechtlich aufgearbeitet sind die Vorwürfe bislang hingegen nicht. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an. „Gegenstand der Ermitt­lungen ist, ob in der Einrichtung angewandte Erziehungsmethoden den Tatbestand strafbarer Handlungen erfüllen“, so die zuständige Staats­anwalt­schaft Kempten. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte die Unschulds­vermutung.
Mission Freedom teilte in einer Stellungnahme mit, man bedauere die Entwicklungen.4 Gleichzeitig klingt in der Stellungnahme Kritik an den ehemaligen Mitarbeitenden an, die die Vorgänge den Behörden meldeten, da sich diese nicht zuvor an die Leitung der Einrichtung gewendet hätten. Den Behörden wiederum wirft Mission Freedom vor, die Kinder durch ihre Interventionen retraumatisiert zu haben.
Mittlerweile hat Mission Freedom seine Stellungnahme ergänzt: Aufgrund der „weiteren Entwicklungen“ sei der Betrieb der Einrichtung eingestellt worden. Der Träger werde keine weiteren rechtlichen Schritte mehr einleiten. Die Homepage der Himmelsstürmer Deutschland gGmbH ist inzwischen offline.

Musste es wirklich erst so weit kommen?

Diese Frage richtet sich nicht nur an das Haus SeeNest – sondern auch an dessen Umfeld.

Fachleute, Journalist*innen und auch Theolog*innen kritisieren seit Jahren die christlich-fundamentalistische Ausrichtung und die Arbeitsweise von Mission Freedom, problematische Vorstellungen zu Trauma und Menschenhandel, queer- und sexualitätsfeindliche Äußerungen sowie die Einbettung in Netzwerke, die auch wegen verschwörungsideologisch diskutierter Narrative über „rituelle Gewalt“ umstritten waren und sind.
Gleichwohl wiesen der Verein und seine Vorsitzende, die evangelikale Predigerin Gaby Wentland, Kritik stets zurück. Stattdessen machte Wentland den „Satan“ als Ursache von Kritik aus, da dieser ihre Arbeit zerstören wolle.5
Hinzu kommt: Das Haus SeeNest markierte einen besonderen Schritt in den bisherigen Tätigkeitsfeldern von Mission Freedom. Denn bis dahin war der Verein ausschließlich im Erwachsenenbereich – insbesondere mit „Schutzangeboten“ für volljährige Betroffene von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung – aktiv. Mit der Einrichtung im Allgäu wagte sich Mission Freedom erstmals in den Bereich der Arbeit mit Minderjährigen vor – also in einen Bereich mit besonders hohen fachlichen, rechtlichen und pädagogischen Anforderungen. Deshalb war für die Aufnahme dieser Tätigkeit auch eine staatliche Erlaubnis erforderlich.
Schon damals waren aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen über Ausrichtung und Arbeitsweise von Mission Freedom erhebliche Zweifel möglich, ob in einer von Mission Freedom betriebenen Einrichtung das Kindeswohl gewährleistet werden könne.6 Der zuständigen Genehmi­gungs­behörde reichten die Hinweise hingegen nicht aus. Die Erlaubnis wurde 2023 erteilt, Anfang 2024 wurde sie auf die eigens hierfür gegründete Tochtergesellschaft Himmelsstürmer Deutschland gGmbH übertragen. Als Geschäftsführerin wurde Inga Gerckens eingesetzt, die auch die Schutz­häuser von Mission Freedom im Erwachsenenbereich in Hamburg und Frankfurt leitet.
Die Räumlichkeiten für das Haus SeeNest mietete Mission Freedom von der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg an. Dieser genügte offenbar die erteilte Betriebserlaubnis und die weiterhin bestehende Mitgliedschaft von Mission Freedom bei der Diakonie Hamburg, um von der Seriosität des Vereins auszugehen. Dabei hatte die Diakonie Hamburg bereits 2013 selbst Zweifel an der Arbeitsweise von Mission Freedom geäußert.
Nach Erteilung der Betriebs­erlaub­nis für das Haus SeeNest wandte sich die Landtagsabgeordnete Gabriele Triebel 2024 mit kritischen Nachfragen dazu an die Bayerische Staatsregierung. Diese teilte schließlich mit, man sehe derzeit keinen Anlass, Mission Freedom näher zu beleuchten.7
Nach Bekanntwerden der aktuellen Vorwürfe kündigte die Katholische Jugendfürsorge den Mietvertrag mit Mission Freedom fristlos. Die Diakonie Hamburg prüft inzwischen „die Folgen für eine Mitgliedschaft im Diakonischen Werk Hamburg“. Die Heimaufsicht teilte laut Hamburger Abendblatt mit, der Träger wolle die Betriebserlaubnis für die Einrichtung zurückgeben.
Jedenfalls muss Stand heute wohl festgestellt werden: Ja, offenbar musste erst etwas passieren. Doch was sagt es über die Bedeutung des Schutzes des Kindeswohls aus, wenn Hinweise auf Risiken über Jahre bekannt waren – und dennoch keine ausreichenden Konsequenzen folgten? Wurden die Gefahren der christlich-fundamentalistischen Ausrichtung unterschätzt?

„Kein Zusammenhang mit weltanschaulicher Ausrichtung“?

Die Behörden teilten öffentlich mit, die Inobhutnahmen stünden in keinem Zusammenhang mit der weltanschaulichen Ausrichtung des Trägers. Auf Nachfrage, wie diese Einschätzung begründet wird, äußerte sich die Heimaufsicht mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Unabhängig davon erscheint es notwendig, diese Einschätzung kritisch zu hinterfragen und die Vorgänge umfassend aufzuarbeiten. Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, ob Religion unmittelbare Ursache einzelner Vorfälle war. Entscheidend ist vielmehr, inwieweit spezifische Weltanschauungen die Organisationskultur, Führungs­struk­turen und professionelle Praxis beeinflussen können.
Dass die spezifisch religiöse Ausrichtung von Mission Freedom erheblichen Einfluss auf dessen Arbeit hat, wird bereits seit Jahren kritisiert. Zudem ergibt sich dies auch aus zahlreichen O-Tönen von Gaby Wentland, die klar den Eindruck erwecken, die Arbeit von Mission Freedom werde nicht nur als Profession verstanden, sondern als Teil eines geistlichen Auftrags. So beispielsweise, wenn Gaby Wentland in Vorträgen zur Tätigkeit von Mission Freedom unter „Prostituierten“ davon träumt, das Rotlicht „zu regieren“ und am Ende „zu siegen“, sodass Kirchen gebaut werden, wo heute noch große Bordelle stehen.
Zum Haus SeeNest verlangten die Stellenausschreibungen von Bewer­be­rinnen eine ‘persönliche Identifi­kation mit biblischen Glaubens­grund­lagen’. Man warb um Mitarbeitende mit Begriffen wie ‘geistlicher Gemein­schaft’. Zur Förderung kritischer Selbst­reflexion ist aber gerade eine Diversität im Mitarbeitendenkreis hilfreich. Vor der Eröffnung des Haus SeeNest schilderte Wentland, wie wichtig das gemeinsame Gebet der Mitarbeitenden in den Einrichtungen sei, denn wer zusammen bete, bleibe zusammen. Daher werde in den Einrichtungen auch ‘nur Gutes’, ‘nur Heiliges’, nur was ‘auferbauend’ ist, gesprochen.
Wenn Mission Freedom nun Vor­würfe gegenüber ehemaligen Mitar­beitenden erhebt und kritisiert, dass diese nicht zuvor das Gespräch mit der Leitung gesucht haben, dann passt das genau in ein solches Denken und Handeln.

Christlicher Fundamentalismus & Soziale Arbeit

Der Fall wirft drängende Fragen weit über den Einzelfall hinaus auf. Denn insbesondere im Bereich der Sozialen Arbeit scheinen zunehmend Aktivitäten christlich-fundamentalistischer Organisationen zu bemerken. Verbreitet klamme Haushaltskassen machen es ihnen nicht selten leicht.

Zudem fehlt es weitgehend an Sensibilität für damit einhergehende Gefahren und einer Auseinandersetzung mit Widersprüchen zu berufsethischen Grundsätzen professioneller Sozialer Arbeit. Dabei ist nicht die religiöse Überzeugung Einzelner das Problem, sondern die Vermischung von Glaube mit professionell anmutender Sozialer Arbeit und die Anwendung fragwürdiger Methoden. Vor diesem Hintergrund fordert nun auch der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge und warnt vor ideologischen Einflüssen in der stationären Jugendhilfe.8
Eine vom Verfasser zu dem Thema mit veröffentlichte Broschüre des Recherche- und Aufklärungskollektivs FundiWatch beleuchtet anhand von Praxisbeispielen, wie christlich-fundamentalistische Gruppen gezielt in das Feld der Sozialen Arbeit vordringen und dort Einfluss auf öffentliche Debatten, professionelle Standards und institutionelle Strukturen nehmen. Und das betrifft uns alle.9
Das Bayerische Landesjugendamt veröffentlichte übrigens bereits vor Jahren Materialien und Leitfäden zu Kindeswohlgefährdungen in sektenartigen und christlich-fundamentalistischen Kontexten.10 Dort werden unter anderem Isolation, autoritäre Strukturen, religiöse Überhöhung von Leitungspersonen und eingeschränkte Kritikfähigkeit als mögliche Risikofaktoren beschrieben. Inwieweit diese Hinweise bei der Erteilung der Betriebserlaubnis für das SeeNest be­rücksichtigt wurden – auch das wird Teil der dringend erforderlichen Auf­klärung zu sein haben.

Und jetzt?

Der Fall des Haus SeeNest wirft nicht nur Fragen nach individueller Verantwortung auf. Er wirft vor allem auch die Frage auf, welche Kon­sequenzen folgen.

Denn während das Haus SeeNest schließt, scheint Mission Freedom (erneut) weiter zu machen wie bisher. Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Vorwürfe veranstaltete Mission Freedom gemeinsam u.a. mit der Evangelischen Allianz Deutschland und dem Netzwerkverein Gemeinsam gegen Menschenhandel den Freiheit-Kongress. Dabei handelt es sich um eine regelmäßig stattfindende Konferenz gegen „Menschenhandel“, auf der auch Angebote von „heilenden Ölen“ und ominösen Befreiungsgebeten beworben werden. Zahlreiche Politiker*innen unterschiedlicher Parteien hielt die Ausrichtung der Veranstaltenden und des Kongresses auch dieses Jahr von einer Teilnahme nicht ab.11
Gaby Wentland selbst äußerte sich zu den Vorwürfen bislang persönlich nicht. Auf ihren Social-Media-Accounts zeigt sie sich weiter unter „göttlichem Schutz“ und veröffentlichte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine Predigt, in der sie sagt: „Deswegen laufe mit dem Geist Gottes, auch wenn es schwierig ist, wird er dich siegreich führen.“
Die großen Pläne Gottes mögen un­durchschaubar sein. Staatliche Kon­trolle und professioneller Kinderschutz dürfen es nicht sein.

Anmerkungen

1 Vgl. zur damaligen Kritik zum Beispiel SPIEGEL vom 27.12.2013: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/zwangsprostitution-die-dubiosen-methoden-von-missionfreedom-a-937704.html.
2 Zu aktuellen Entwicklungen in dem Fall und weiterführenden Hinweisen vgl. https://www.fundiwatch.org/chronologie-haus-seenest-mission-freedom/.
3 Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 21.5.2026: https://www.sueddeutsche.de/bayern/allgaeu-misshandlung-kinder-haus-seenestli.3486645.
4 Stellungnahme Mission Freedom vom 2.5.2026, ergänzt am 5.5.2026: https://mission-freedom.de/stellungnahme-entwicklungen-haus-seenest/.
5 So Wentland in einem Vortrag am 9.9.2018, der weiterhin auf Youtube abrufbar ist (bei Minute 34):  https://www.youtube.com/watch?v=TFSjEzm-wEE&t=2059s.
6 Die Recherche ist im Volltext auf der Home­page von FundiWatch abrufbar:  https://fundiwatch.org/recherche_mission_freedom_himmelsstuermer_deutschland/.
7 Vgl. Antwort der Staatsregierung auf die schriftliche Anfrage MdL Gabriele Triebel (Bündnis90/Die Grünen), Drs. 19/2044 v. 7.6.2024.
8 Vgl. Pressemitteilung des DBSH vom 25.3.2026, abrufbar hier: https://www.dbsh.de/news/detail/kindeswohl-ist-unverhandelbar-berufsverband-warnt-vor-ideologischen-einfluessen-in-der-stationaerenjugendhilfe.html.
9 Die von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Broschüre kann auf der Home­page von FundiWatch kostenfrei abgerufen werden:  https://www.fundiwatch.org/christlicher-fundamentalismus-sozialearbeit/.
10 Abrufbar auf den Seiten des Landesjugend­amts Bayern: https://www.blja.bayern.de/beratung-beteiligung-beschwerde/gruppierungen-konflikt/.
11 Ein ausführlicher Tagungsbericht ist auf der Homepage von FundiWatch veröffentlicht. Dem Verfasser, der zu Recherchezwecken ebenfalls für den Kongress angemeldet war, wurde nach Bekanntwerden der aktuellen Vorgänge im Haus SeeNest kurz vor Kongressbeginn ein Hausverbot erteilt. Mehr dazu: https://www.fundiwatch.org/kongress-der-unfreiheit-teil-1/.