13 veröffentlichte Artikel:

Kundgebung der Gewerkschaft ver.di für die Abschaffung des kirchlichen Sonderarbeitsrechts, Foto: Corinna Gekeler
Staat und Kirche MIZ 1/24

Kirchliches Arbeitsrecht:
ver.di macht Druck

Corinna Gekeler

Anfang März zog eine Kundgebung von ver.di zum Bundesminis­terium für Arbeit und Soziales, um eine Petition zur Abschaffung der Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber zu überreichen. Die Petition mit über 37.000 Unterschriften fordert das Ende von Kündigungen wegen Kirchenaustritt, volles Tarifrecht und Mit­bestimmung. Der Druck gilt den aktuellen Besprechungen der Ampel. Im Koalitionsvertrag wurde zwar nicht etwa die Ab­schaffung, aber immerhin „die Überprüfung einer Angleichung des kirchlichen an das staatliche Arbeitsrecht“ versprochen. Leider „gemeinsam mit den Kirchen“, natürlich „auf Augenhöhe“. Tut sich also endlich etwas gegen die Diskriminierung von 1,8 Millionen Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen?

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Echte Nächstenliebe – Caritas und Diakonie stellen sich quer bei der branchenweiten Lohnerhöhung für Pflegekräfte, Foto: pixabay.com
Staat und Kirche MIZ 1/21

Verbohrt + unsozial = Caritas + Diakonie

Corinna Gekeler

Die Caritas hat einen branchenweiten Tarifvertrag für die Alten­pflege verhindert. Caritas und Diakonie halten die Ideologie vom Dritten Weg aufrecht, koste es Andere was es wolle. Betroffene, ver.di und andere an den Verhandlungen Beteiligte sind stinksauer und starten Aktionen, damit der Beschluss zurückgenommen wird.

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Staat und Kirche MIZ 4/18

Deutsche Privilegien für kirchliche Arbeitgeber wanken
Bundesarbeitsgericht erteilt „Ungleichbehandlung“ Absage

Corinna Gekeler

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) erteilte dem deutschen Sonderweg im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Oktober 2018 mit klaren Worten eine Absage: Die Anforderung „Kirchenmitgliedschaft“ bei der Besetzung einer Koordinationsstelle durch die Diakonie Deutschland war nicht gerechtfertigt. Die „Kirchenklausel“ des AGG muss unangewendet bleiben, da sie nicht der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz von Beschäftigten entspricht. Gerichte haben jede Form der Ungleichbehandlung durch kirchliche Arbeitgeber genaustens zu prüfen.

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Ein Blick in den Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes. (Foto: Stefan64 / Wikipedia)
Schwerpunktthema MIZ 2/18

„Kirchliche Hardliner sehen keinen Veränderungsbedarf“
Ein Gespräch mit Corinna Gekeler über das Kirchliche Arbeitsrecht im Lichte der jüngsten europäischen Rechtsprechung

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Dass das diskriminierende Kirchliche Arbeitsrecht sich nicht im Einklang mit dem Geist europäischer Rechtsvorschriften befindet, wurde spätestens unverkennbar, als von der Europäischen Kommission die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens geprüft wurde. Denn das deutsche Antidiskriminierungsgesetz (AGG) entspricht in dem einschlägigen Paragraphen über die Kirchen ganz offensichtlich nicht der europäischen Richtlinie. Damals gelang es der Bundesregierung noch, den drohenden Schritt abzubiegen, und alles blieb beim Alten. Jetzt sieht es so aus, als würde der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit zwei Entscheidungen dafür sorgen, dass vielleicht doch wieder Bewegung in die Sache kommt.

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Staat und Kirche MIZ 3/16

10 Jahre AGG
Da geht noch was!

Corinna Gekeler

Deutschland führte 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein. Damit war man nicht nur europaweites Schlusslicht bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz aus 2000, sondern legte auch noch einige Vorgaben sehr kirchen­freundlich aus. Besonders die Kirchenklausel (§9 AGG) wird spätestens seit der Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (http://www.gerdia.de) breit kritisiert und auch beim Begriffspaar „Religion und Weltanschauung“ besteht Veränderungsbedarf.

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Staat und Kirche MIZ 1/16

Bundesarbeitsgericht
Deutsches Kirchenarbeitsrecht muss zum Europäischen Gerichtshof

Corinna Gekeler

Mit der Diskriminierung Konfessionsloser, Andersgläubiger, Homosexueller und Wiederverheirateter durch kirchliche Arbeit­geber könnte bald Schluss sein. Das Bundesarbeitsgericht wendet sich nämlich an den Europäischen Gerichtshof, um prüfen zu lassen, inwiefern die deutschen Sonderrechte von der EU-Richtlinie zum Diskriminierungsschutz abweichen (8 AZR 501/14).

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Staat und Kirche MIZ 2/15

Kirchliches Arbeitsrecht verstößt gegen UN-Konvention zu Rassismus
Analyse belegt Unhaltbarkeit der Ausgrenzung Konfessionsloser und Andersgläubiger

Corinna Gekeler

Christliche Arbeitgeber stellen nur Kirchenmitglieder ein beziehungsweise behandeln Konfessionslose und Andersgläubige als Beschäftigte zweiter Klasse. Diese strukturelle Ausgrenzung und Benachteiligung nicht-christlicher Beschäftigter durch kirchliche Einrichtungen in Deutschland verstößt gegen die Antirassismus-Konvention der Vereinten Nationen (UN).

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Staat und Kirche MIZ 4/14

Karlsruhe segnet angebliches Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ab

Corinna Gekeler

Eine katholische Klinik darf einen Arzt wegen Verletzung des ehelichen Sakraments entlassen. An erster Stelle dürfen Kirchen allein bestimmen, was sie für rechtens halten. Gerichte dürfen sich erst in einer zweiten Prüfstufe in so weltliche Dinge wie Grundrechte und Kündigungsschutz einmischen. So das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Oktober 2014.

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Markus Rainer, Gemeinderatsmitglied und Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/ Die Grünen in Gröben­zell, Foto: privat
Staat und Kirche MIZ 3/14

Geht das Ende des diskriminierenden Kirchenarbeitsrechts von Gröbenzell aus?
Interview mit Markus Rainer von Bündnis 90/Die Grünen, Initiator des Gemeinderatsbeschlusses

Markus Rainer und Corinna Gekeler

Einschränkung von Religionsfreiheit und Einmischung ins Privatleben durch kirchliche Arbeitgeber schob der Gröbenzeller Gemeinderat einen Riegel vor. Auf Initiative von Rechtsanwalt Markus Rainer wurden Ende Juli diskriminierungsfreie Vorgaben an alle Träger beschlossen. Damit schuf der Ort im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck nahe München als erster eine reelle Chance auf eine juristisch haltbare Umgehung der Sonderrechte für christliche Arbeitgeber.

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Schwerpunktthema MIZ 3/13

„Die Wählerstimmen der Konfessionslosen scheint man nicht zur Kenntnis zu nehmen“
Ein Gespräch mit Corinna Gekeler über das Antidiskriminierungsgesetz, hartnäckige Lobbyarbeit und Ämtervermischung

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Als auf europäischer Ebene Schritte eingeleitet wurden, Diskriminierung auch in der Arbeitswelt zu verbieten, schien das Ende des Kirchlichen Arbeitsrechts mit seinen besonderen „Loyalitätsobliegenheiten“ gekommen. Denn die Kündigung einer Erzieherin, weil sie aus der Kirche austritt, eine zweite Ehe eingeht oder sich zu ihrer Homosexualität öffentlich bekennt, erscheint als eindeutiger Verstoß gegen die Idee einer Welt ohne Diskriminierung. Trotzdem ist es den Kirchen gelungen, eine Gesetzesfassung durchzusetzen, die genau das nach wie vor erlaubt. Wie es dazu gekommen ist, fragte MIZ Corinna Gekeler, die sich in ihrer soeben als Buch erschienenen Studie Loyal dienen auch mit diesen Vorgängen auseinandergesetzt hat.

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Staat und Kirche MIZ 2/12

Diskriminierende Arbeitssituationen und Druck vom Arbeitgeber
Ein Interview mit Corinna Gekeler über den aktuellen Stand ihrer Studie zum kirchlichen Arbeitsrecht

Redaktion MIZ und Corinna Gekeler

Das kirchliche Arbeitsrecht wird derzeit intensiv diskutiert. Im Bundestag fand im März vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung statt, bei den Grünen steht eine fraktionsinterne Auseinandersetzung mit dem Thema an, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di führt seit einiger Zeit eine Kampagne für das Streikrecht in kirchlichen Sozialeinrichtungen durch. Im Vordergrund stehen dabei meist die kollektiven Aspekte des Themas. Die Diplom-Politologin Corinna Gekeler arbeitet derzeit an einer Studie, die sich mit den Folgen der besonderen Loyalitätspflichten für die einzelnen Beschäftigten befasst. MIZ sprach mit ihr über den aktuellen Stand ihrer Untersuchung.

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Staat und Kirche MIZ 2/12

Integrationshindernis Konfessionslosigkeit
Wie ein deutsches Gericht zwei Kinder zwangsmissioniert

Corinna Gekeler

Das Familiengericht in Monschau hat zwei angehende Erstklässler dazu verdonnert, den Religionsunterricht zu besuchen, obwohl sie konfessionslos sind. Die Teilnahme an religiösen Schulveranstaltungen wurde als Merkmal einer gelungenen Integration in den – überwiegend katholischen – Klassenverband gesehen. Die im Gerichtsbeschluss vorgetragene Argumentation erklärt nicht nur die Diskriminierung Konfessionsloser zum „Normalfall“, sondern wirft auch ein interessantes Licht auf den Integrationsdiskurs in Deutschland.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Christlich-loyaler Lebenswandel als dienstliche Vorschrift
Eine Studie soll die „Loyalitätsobliegenheiten“ von Dienstnehmern in kirchlichen Einrichtungen untersuchen

Corinna Gekeler

Ein Kindergarten stellt nur Kirchenmitglieder ein, einer Krankenschwester wird nach der Scheidung gekündigt, gleiches passiert einem Kirchenmusiker wegen einem unehelichen Kind, einem Arzt wegen Wiederverheiratung und einer Lehrerin, weil sie ihre Lebenspartnerschaft verheimlicht hatte. Eine Studie soll untersuchen, wie diskriminierend sich das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen bzw. Religionsgesellschaften auf den deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt auswirkt und worauf die Rechtslage eigentlich basiert.

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