Staat und Kirche | Veröffentlicht in MIZ 3/22 | Geschrieben von Gunnar Schedel

Politische Justiz in Bayern

Klagen gegen Söders Kreuzerlass abgewiesen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen von 25 Einzel­personen sowie des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Bayern und des bfg München gegen die Anordnung, „im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes … als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayern gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“, abgewiesen. Wer sich die Urteilsbegründung durchliest, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Rechtsstaat und Satire manchmal nicht allzuweit auseinanderliegen.