Söders Kreuzerlass war in mehrfacher Hinsicht schräg, Foto: buikhoan24 on Pixabay
Staat und Kirche MIZ 4/23

Die Kreuze bleiben… vorerst
Bundesverwaltungsgericht weist Klagen zurück

Gunnar Schedel

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2023 entschieden, dass der Södersche „Kreuzerlass“ aus dem Jahr 2018 in Kraft bleiben kann (BVerwG 10 C 3.22). Die Anordnung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO, § 28), im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes gut sichtbar ein Kreuz anzubringen, verletze keine Rechte der Kläger. Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sache beschäftigen müssen, denn zumindest der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München hat diesen Schritt bereits angekündigt.

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Staat und Kirche MIZ 3/22

Ein neues Kirchenpapier der FDP?

Gerhard Rampp

Ein Jahr vor der bayerischen Landtagswahl hat die FDP Bayern ein interessantes Positionspapier unter dem Titel Regensburger Freiheitsthesen zu Rechtsstaat und Religion vorgelegt. Schon die Eingangszeilen („Die Zeit ist reif. Unsere Gesellschaft befindet sich im Wandel.“) machen deutlich, dass es der FDP um eine grundsätzliche Veränderung geht, nämlich um eine Anpassung des aus den 1950er Jahren stammenden staatskirchenrechtlichen Rahmens an die gesellschaftliche Wirklichkeit von heute.

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Staat und Kirche MIZ 2/18

Kreuze in staatlichen Gebäuden?

Gerhard Rampp

Seit dem 1. Juni 2018 sollen nach dem Willen der CSU im Eingangsbereich aller staatlicher Gebäuden ein Kreuz hängen, das damit erstmals seit 20 Jahren wieder öffentlicher Diskussionsgegenstand wurde. Anders als nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Schulkreuzen behaupten Söder und Konsorten nun, das Kreuz sei nicht als religiöses Zeichen, sondern wahlweise als Ausdruck der bayerischen Tradition, der bayerischen Grundwerte oder des bayerischen Lebensgefühls zu verstehen.

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