Rolf Heinrich
Prisma MIZ 1/08

Arbeiten für Gotteslohn

Christliche Gewerkschaften ermöglichen Hungerlöhne bei der Zeitarbeit

Frank Welker

Zeitarbeit schafft neue Perspektiven, frohlockt die ständig wachsende Branche der Arbeitnehmerverleiher. Damit haben die Vertreter einer „flexiblen“ Arbeit gar nicht mal unrecht. Es stellt sich jedoch die Frage, für wen diese neuen Perspektiven vorteilhaft sind. Für die betroffenen Arbeitnehmer jedenfalls kaum. Schlechte Bezahlung, miese Arbeitsbedingungen und die permanente Gefahr, vor die Tür gesetzt zu werden, sind kaum erstrebenswerte Berufsziele. Die Perspektiven für die Unternehmen sind hingegen verlockend. „Hire and Fire“ ist angesagt im real existierenden Kapitalismus. Zumal sich durch Zeitarbeit auch die Löhne nach untern drücken lassen. Viele Unternehmen gehen sogar bereits dazu über, eigene Zeitarbeitsfirmen zu gründen, um so ihre regulären Mitarbeiter auslagern zu können.

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Echte Nächstenliebe – Caritas und Diakonie stellen sich quer bei der branchenweiten Lohnerhöhung für Pflegekräfte, Foto: pixabay.com
Staat und Kirche MIZ 1/21

Verbohrt + unsozial = Caritas + Diakonie

Corinna Gekeler

Die Caritas hat einen branchenweiten Tarifvertrag für die Alten­pflege verhindert. Caritas und Diakonie halten die Ideologie vom Dritten Weg aufrecht, koste es Andere was es wolle. Betroffene, ver.di und andere an den Verhandlungen Beteiligte sind stinksauer und starten Aktionen, damit der Beschluss zurückgenommen wird.

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„Du kriegst keinen Job? Lass dich doch taufen!“ - Dieser Spruch könnte bald der Vergangeheit angehören, wenn es um sog. bekenntnisferne Tätigkeiten geht, wie beispielsweise die eines Arztes, Foto: GerDiA
Staat und Kirche MIZ 2/19

Kirchliches Arbeitsrecht weiter umkämpft
Diakonie zahlt einem konfessionslosen Arzt Entschädigung 
und zieht gleichzeitig nach Karlsruhe

Vera Muth

Im Laufe des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof mit zwei Urteilen die Rechte von Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen gestärkt. Ob sich am kirchlichen Arbeitsrecht etwas grundlegend ändern wird, ist trotzdem unklar, denn in dem für Konfessionslose besonders wichtigen „Egenberger-Fall“ hat sich die Diakonie entschlossen, nochmals das Bundesverfassungsgericht anzurufen. In einem anderen Fall hingegen zahlt ein „evangelisches“ Krankenhaus jetzt eine Entschädigung.

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Porträt Gunnar Schedel, Foto: privat
Editorial MIZ 1/12

Keine Atempause

Gunnar Schedel

Dieses Jahr wird die MIZ 40 Jahre alt. Im Mai 1972 wurde die erste Ausgabe der „Materialien und Informationen zur Zeit“ verteilt, damals noch eher Flugblatt denn Zeitschrift. Drei Jahre später erschien das erste Heft im jetzigen Format. Der Untertitel „Politisches Journal der Konfessionslosen und Atheisten“ wurde mit Heft 3/79 eingeführt.

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Ein Blick in den Sitzungssaal des Europäischen Gerichtshofes. (Foto: Stefan64 / Wikipedia)
Staat und Kirche MIZ 1/18

Weitreichendes Grundsatzurteil
Der Europäische Gerichtshof schränkt die Diskriminierung durch das kirchliche Arbeitsrecht ein

Gerhard Rampp

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein weitreichendes Grundsatzurteil gefällt, das Auswirkungen auf viele Jobs bei den Kirchen haben dürfte (AZ: C-414/16). irchliche Arbeitgeber dürfen demnach nicht bei jeder Stelle von Bewerbern eine Reli­gionszugehörigkeit
fordern. Zur Bedingung darf die Zugehörig­keit zu einer Konfession nur gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

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Schwerpunktthema MIZ 1/12

Dritter Weg und christliche Lohndrückerei
Outsourcing und Werkverträge in der Dienstgemeinschaft

Roland Ebert

Kirchliche bzw. religiöse Einrichtungen drücken mit Hilfe des sogenannten Dritten Wegs die Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten, indem sie eigene, niedrigere Tarifverträge als im öffentlichen Dienst festlegen. Mit Hilfe von Tarifverträgen, die von Minigewerkschaften ohne Durchsetzungskraft abgeschlossen wurden, wirken sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, vor allem bei der Leiharbeit. Nachdem die Regelung von Leiharbeit öffentlich gefordert und zum Teil durchgesetzt wurde und sogar eine gleiche Bezahlung wie bei den Stammbelegschaften in Sicht ist, tut sich neues Unheil auf.

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