Mehr als 500 Millionen Euro erhalten die Kirchen jedes Jahr vom Staat als Ausgleich für Territorialverluste zu Feudalzeiten, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche MIZ 1/21

Mythen um Moneten
Sind die Kirchen Opfer der Demokratie?

Vera Muth

Der Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staats­leistungen, den die Fraktionen von FDP, Bündnis90/Die Grünen und der Linken vor über einem Jahr in den Bundestag eingebracht haben, ist Anfang Mai 2021 mit den Stimmen von Union, SPD und AfD abgelehnt worden. Obwohl damit der Verfassungsauftrag, Staat und Kirche in diesem Punkt finanziell zu entflechten, weiterhin unverwirklicht bleibt, äußerten sich säkulare Stimmen zufrieden.

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Mehr als 500 Millionen Euro erhalten die Kirchen jedes Jahr vom Staat als Ausgleich für Territorialverluste zu Feudalzeiten, Foto: Daniela Wakonigg
Staat und Kirche MIZ 1/20

„Meilenweit entfernt von einer 
gerechten Lösung“

Daniela Wakonigg

Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten am 13. März 2020 FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Während säkulare Vereinigungen den längst überfälligen Vorstoß zur Abschaffung der Staatsleistungen grundsätzlich begrüßen, stoßen die Ablösemodalitäten jedoch auf deutliche Kritik.

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Staat und Kirche MIZ 2/19

BAStA — Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen

Petra Bruns

2019 jährt sich zum 100. Mal der Verfassungsauftrag zur Ablösung der sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen an die Kirchen. Das Grundgesetz bestimmt in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Weimarer Reichsverfassung (WRV): „(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.“

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