Abstimmungswerbung für und gegen das Volksbegehren „Pro Reli“ in Berlin (2009). (Foto: © Axel Mauruszat / wikimedia commons/ CC BY 2.0 DE)
Staat und Kirche MIZ 1/23

Religionsunterricht soll in Berlin Wahlpflichtfach werden

IBKA Berlin

Die neue schwarz-rote Koalition in Berlin überraschte die Berliner 
mit der Ankündigung, dass der Religionsunterricht demnächst Wahlpflichtfach in einem neu zu schaffenden Bereich Weltanschau­ungen/Religion werden soll. Auf Seite 42 des Koalitionsvertrags heißt es: „Die Koalition strebt die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen als ordentliches Lehrfach an. … Das Fach Ethik bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.“1

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Staat und Kirche MIZ 1/08

Jugendmission mit staatlicher Unterstützung

René Hartmann

Der konfessionelle Religionsunterricht erweist sich immer weniger als zuverlässiges Mittel kirchlicher Mission, da er zunehmend abgewählt oder in den neuen Bundesländern von vornherein nur von einer Minderheit der Schülerinnen und Schüler besucht wird. Daher sind Kirchen und christliche Gruppierungen auf der Suche nach Alternativen. Da auf ihren Draht zur Politik Verlass ist, müssen sie dabei auf staatliche Mithilfe nicht verzichten. Beispiele hierfür sind die Tage ethischer Orientierung (TEO) und das christliche Jugendfestival Christival.

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Die engagierte Katholikin Sylvia Löhrmann spielte bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts eine zentrale Rolle. (Foto: © Deutscher Bundestag/Lichtblick/ Achim Melde)
Staat und Kirche MIZ 4/18

Islamischer Religionsunterricht in NRW

Vera Muth

Am 31. Juli 2019 läuft in NRW ein 2011 beschlossenes, eigentlich grundgesetzwidriges Gesetz zur Einführung des islamischen Reli­gionsunterrichts (IRU) aus. Die Politik hatte sich durch ein­seitige religionspolitische Beratung, dem stets drohenden Vorwurf des „antimuslimischen Rassismus“ (eine Variante der Islamophobie) und dem geschickten Lobbyismus der Fundamentalisten in Nadelstreifen und der Kirchen unter Druck setzen lassen.

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Staat und Kirche MIZ 1/18

Abmeldung vom Religionsunterricht wird bestraft
Wie ein Düsseldorfer Berufskolleg angehende Tierpfleger schikaniert

Rainer Ponitka

Schon letztes Jahr wurde über Unzumutbarkeiten für die Schülerinnen und Schüler der Düsseldorfer Elly-Heuss-Knapp Schule, wenn sich diese vom Religionsunterricht (RU) befreien wollten, berichtet (MIZ 3/17). Sie sollten einen Antrag auf Befreiung vom RU stellen, diesen dann beim Religionslehrer in einer Art Gewissensprüfung begründen und erhielten als Bestrafung für ihr Desinteresse an Religion zusätzlichen Sportunterricht, der böswillig in die Nachmittagsstunden am Freitag gelegt wurde. Da Auszubildende aus ganz Nordrhein-Westfalen die Düsseldorfer Schule besuchen, sollten diese bewusst in den Berufsverkehr des Freitagabends gezwungen werden.

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Staat und Kirche MIZ 3/17

Reli? … und tschüss!

Rainer Ponitka

So titelte schon das erste MIZ-Heft des Jahres 2009. Weitere Slogans des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sind „Religion ist kein Unterricht“ und „Beten ist keine Bildung“, um auf künstlich aufgebaute Schwierigkeiten für Lernende hinzuweisen, die – egal aus welchem Grund – nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. In diesem Artikel werden zwei Fallbeispiele aus Nordrhein-Westfalen vorgestellt, in denen Schulleitungen ihr religiöses Wunschdenken zur Maßgabe schulischen Handelns machen.

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Schwerpunktthema MIZ 2/16

„Gott zahlt keine Rechnungen“
Ein Gespräch über eine mühsame Abmeldung vom Religionsunterricht

Cheyenne N.

Im Oktober 2015, kurz nach Beginn des Schuljahres 2015/16, suchte die 14jährige Cheyenne N., Schülerin der Otto-Hahn-Realschule in Bensberg bei Köln, Hilfe bei der AG Schule des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Sie hatte sich vom Religionsunterricht befreit und sollte nun zu der Zeit auf dem Gang vor der Klasse „Ethik-Aufgaben“ erledigen.

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Schwerpunktthema MIZ 2/16

Sachsen-Anhalt will Islam-Unterricht einführen

Siegfried R. Krebs

Sachsen-Anhalts neue Landesregierung will islamischen Religionsunterricht in dem Bundesland einführen. Das geht aus dem am 21. April 2016 veröffentlichten Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen hervor. Darin ist außerdem viel von der Integration „muslimischer“ Flüchtlinge die Rede. Religionsfreie Menschen kommen in diesem Koalitionsvertrag nicht vor, eben so wenig wie Ansätze zu einer emanzipatorischen Pädagogik.

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Staat und Kirche MIZ 2/15

Religionsunterricht und Zwangsersatzhandlungen
oder: was verbindet Ethik-Unterricht mit dem Wertstoffhof?

Rainer Ponitka

Die zunächst auf ein Jahr angelegte Schulkampagne Reli Adieu! des IBKA startete im August 2013 mit dem Erscheinen des Ratgebers Konfessionslos in der Schule und kommt nun in das dritte Jahr. Sie hat sich berechtigterweise als eine Art „Dauerbrenner“ erwiesen. Wenn sie auch nicht so öffentlichkeitswirksam daherkommt wie die Vorgängerkampagne GerDiA, so häufen sich doch die Beratungsanfragen per Telefon und E-Mail. Auch die säkularen Gruppen bei den Piraten, den Grünen und der Partei Die Linke laden zu Vorträgen wie Diskussionen ein und lassen sich gerne beraten.

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Staat und Kirche MIZ 2/14

IBKA-Schulkampagne
Deutlich mehr Beratungen und Aktionen

Rainer Ponitka

Fast überall haben die Schulsommerferien begonnen. Unmittelbar danach steht in manchen Bundesländern für viele Schülerinnen, Schüler und Eltern die Entscheidung an: Will ich im kommenden Halbjahr einen Religionsunterricht (RU) besuchen oder nicht? Was muss ich tun, um nicht am RU teilnehmen zu müssen? Eltern stellen sich die Frage, ob und wie ihr Grundschulkind zu der Zeit beaufsichtigt wird. Die Schulkampagne Reli Adieu! des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat Antworten.

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Staat und Kirche MIZ 2/12

Integrationshindernis Konfessionslosigkeit
Wie ein deutsches Gericht zwei Kinder zwangsmissioniert

Corinna Gekeler

Das Familiengericht in Monschau hat zwei angehende Erstklässler dazu verdonnert, den Religionsunterricht zu besuchen, obwohl sie konfessionslos sind. Die Teilnahme an religiösen Schulveranstaltungen wurde als Merkmal einer gelungenen Integration in den – überwiegend katholischen – Klassenverband gesehen. Die im Gerichtsbeschluss vorgetragene Argumentation erklärt nicht nur die Diskriminierung Konfessionsloser zum „Normalfall“, sondern wirft auch ein interessantes Licht auf den Integrationsdiskurs in Deutschland.

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